Telefon 032-221093910|Kunde werden|Anmelden|
Oft müssen Sie die Kosten für unsere ergonomischen Produkte nicht selbst bzw. alleine tragen. Wer bei der Arbeit unter Schmerzen leidet, sollte sich vor dem Ankauf entsprechender schmerz - und beschwerdenlindernder Produkte gut informieren, ob die Kosten eventuell übernommen werden können oder Sie einen Zuschuss erhalten. So können Sie bald wieder in einer gesunden und schmerzfreien Umgebung arbeiten.

Um Ihnen durch das bürokratische Wirrwarr der deutschen Antragsstellung zu helfen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.


Wer ist mein Ansprechpartner bei Schmerzen am Arbeitsplatz?
Ihr erster Ansprechpartner bei Schmerzen und Behinderung am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, Ihnen eine gesunde Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen. Bei allem, was darüber hinaus geht, kommt die sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage.

Was ist die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)?
Ziel der LTA ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsausrüstung, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen.

Die LTA kann von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Welcher Kostenträger für Ihren Fall zuständig ist, hängt unter anderem von der Art der Erkrankung ab. Die wichtigsten Kostenträger im Zusammenhang mit ergonomischem Bürobedarf sind:
 
  • Rentenversicherungsträger (DRB): Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbstätigkeit und, wenn durch den Einsatz der Leistung eine Einschränkung verbessert oder eine Verschlechterung abgewendet werden kann und, wenn bei Antragsstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist, bereits eine Rente bezogen wird oder ohne die Leistung Rente gezahlt werden müsste. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Agentur für Arbeit: Zuständig für berufliche Rehabilitation, wenn kein anderer Rehabilitationsträger verantwortlich ist. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Krankenkassen: Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine freiwillige Übernahme der Kosten anfragen. Einen Leitfaden zu den Richtlinien finden Sie hier.
  • Landeswohlfahrtsverbände: Für Studenten, Beamte und Sonderfälle.

Schritt für Schritt Anleitung DRB-Antrag
  • Nachdem Sie das für Sie ideale Produkt in unserem Sortiment gefunden haben, bitten Sie uns, Ihnen einen Kostenvoranschlag anzufertigen. Schicken Sie hierzu eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Erwähnen Sie bitte ausdrücklich, dass es sich um einen DRB-Antrag handelt.
  • Sie bekommen von uns per E-Mail den Kostenvoranschlag. Diesen schicken Sie an die Rentenversicherung mit der Bitte um Vergütung. Neben dem Kostenvoranschlag benötigen Sie für den Antrag noch das entsprechende Antragsformular und eine ärztliche Bescheinigung, idealerweise mit dem ausdrücklichen Hinweis auf einen medizinischen Nutzen der gewünschten Produkte. WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Kauf genehmigt werden, ansonsten erlischt Ihr Anspruch.
  • Willigt der DRB Ihrem Antrag ein, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigung schicken Sie uns per Fax oder per E-Mail.
  • Wir versenden die Ware an Sie. Die Rechnung wird geradewegs an den DRB geschickt.
  • Nach Erhalt der Ware: Sie füllen die Anlage, die dem DRB-Bescheid beigefügt war, aus. Darin bestätigen Sie und evtl. Ihr Arbeitgeber, dass die Ware in gutem Zustand angekommen ist. Die unterschriebene Anlage schicken Sie der Rentenversicherung.

Welche Hilfsmittel werden bezuschusst?
Prinzipiell können die meisten unserer Produkte bezuschusst werden, je nach Art der Beschwerden. Besonders gute Aussichten haben Sie bei ergonomischen Mäusen und Tastaturen, Sitz-/Steharbeitsplätzen, Dokumenthaltern, Handgelenk- und Armstützen und ergonomischen Stühlen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Eine gute Übersicht zum Thema der LTA werden hier und auf dieser informationsreichen Seite zum Thema Ergonomie angeboten.
Bei Fragen zur Zuständigkeit können Sie sich an die Reha-Servicestellen wenden.
Alle Angaben ohne Gewähr.